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   BGH, 19.01.1954 - 5 StR 589/53   

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BGH, 19.01.1954 - 5 StR 589/53 (https://dejure.org/1954,3307)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1954 - 5 StR 589/53 (https://dejure.org/1954,3307)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 (https://dejure.org/1954,3307)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 5 StR 589/53
    Zunächst erblickt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung BGHSt 1, 39 im Unterbleiben der durch § 55 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Belehrung keinen Revisionsgrund.
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Da die Zulässigkeit der Verlesung außer Frage steht (§§ 249, 251 Abs. 2 StPO), hätte auf einen Gerichtsbeschluß nicht anders verfahren werden können (BGH Urteile vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -, vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55 - und vom 8. November 1966 - 1 StR 423/66).
  • BGH, 04.08.1955 - 1 StR 36/55

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift bezweckt, dem Gericht und den Prozeßbeteiligten bewußt zu machen, daß und warum hier im Einzelfall aus besonderen Gründen eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gemacht werden soll (vgl BGH 5 StR 589/53 vom 19. Januar 1954).

    Da sie dies unterließen, haben sie zulässigerweise auf die Einwendungen verzichtet, die auf die verspätete Bestellung eines Verteidigers möglicherweise hätten gegründet werden können (vgl RGSt 50, 364; BGHSt 1, 284; BGH 5 StR 589/53 vom 19. Januar 1954).

  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55

    Rechtsmittel

    Ihre nochmalige Bekanntgabe durch das Gericht wäre daher nach Lage des Falles zwecklos gewesen und hätte den Verfahrensbeteiligten keinerlei neue für die Verteidigung irgendwie erhebliche Umstände zur Kenntnis gebracht (vgl. RG JW 1925, 2612 Nr. 2; GA 45, 369; 46, 120; BGH 4 StR 145/52vom 18. Juni 1953, 5 StR 589/53 vom 19. Januar 1954).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung, Hehlerei sowie

    Der Bundesgerichtshof hat bei solcher Sachlage schon mehrfach ausgesprochen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 251 Abs. 4 StPO nicht beruhe (Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -); auch der erkennende Senat hat bereits in diesem Sinn entschieden (Urteil vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55; vgl. auch RG JW 1925, 2612 Nr. 2).
  • BGH, 30.01.1962 - 1 StR 553/61

    Rechtsmittel

    Daher kann ausgeschlossen werden, daß das angefochtene Urteil auf dem Mangel beruht (vgl. dazu die Urteile des Bundesgerichtshofs 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953 und 5 StR 589/53 vom 19. Januar 1954).
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